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Sanierungslösung für die W + H Lankes GmbH gefunden

Sanierungslösung für die W + H Lankes GmbH gefunden

Wenige Wochen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der W + H Lankes GmbH am 1. Februar kann Insolvenzverwalter Dr. Sebastian Henneke vom Duisburger Streitbörger-Standort eine umfassende Sanierungslösung des Weseler Traditionsbetriebs vermelden.

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Streitbörger wächst weiter

Durch den Zusammenschluss mit dem Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Dr. Sebastian Henneke hat Streitbörger vier neue Standorte hinzugewonnen. Entstanden ist so eine sehr starke Präsenz in nunmehr elf Städten Nordrhein-Westfalens, Brandenburgs und Niedersachsens. Hinzu gekommen sind Büros in Bocholt, Dortmund, Herne und Duisburg.

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BGH-Urteil: Einheitliche Verjährung des Bauträgervergütungsanspruchs

Der Bauträgervertrag zeichnet sich durch zwei prägende Pflichten aus. Einerseits ist der Bauträger verpflichtet, den Erwerbern das Eigentum an der Immobilie zu verschaffen, andererseits ist er verpflichtet, das Bauwerk zu errichten. Die Rechtsprechung wendet seit jeher auf die Eigentumsverschaffungspflicht Kaufrecht und auf die Bauverpflichtung Werkvertragsrecht an. Doch was gilt für die Vergütungsansprüche des Bauträgers?

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Streitbörger expandiert an neuen Standorten

Streitbörger wird ab Jahresbeginn 2024 auch in Verl vertreten sein und plant darüber hinaus seine Expansion an fünf weiteren neuen Standorten. Die überregionale Wirtschaftskanzlei steht in fortgeschrittenen Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern und Sanierungsexpertinnen über den Zusammenschluss im kommenden Jahr.

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Dr. Yorck T. Streitbörger Rechtsanwalt in Bielefeld

Der Breitband-Anbieter HeLi NET ist gerettet

Insolvenz in Eigenverwaltung gelungen, alle Gläubiger schadlos.
Die HeLi NET aus Hamm hat ihre Insolvenz in Eigenverwaltung erfolgreich hinter sich gebracht. Das regional führende Unternehmen für den Internet-Breitbandausbau kehrt nun erfolgreich saniert und wirtschaftlich sicher aufgestellt zum regulären Geschäftsbetrieb zurück. Alle Gläubiger gingen verlustfrei aus dem Verfahren. Der notwendige Abbau von Stellen gelang ohne eine Entlassungswelle.

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Aktuelles zum Vergaberecht – Öffentliches Vergabeverfahren nur noch mit „eForm“

Zur weiteren Digitalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens schreibt die Europäische Kommission die zwingende Nutzung der neuen eForms bei europaweiten Vergabeverfahren (sog. Oberschwellenbereich) vor. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Anordnung mit Wirkung zum 25. Oktober 2023 in den neu geschaffenen § 10a VgV überführt. Damit sind eForms ab sofort im Dienstleistungs- und Lieferbereich, über eine Verweisung in der VOB/A aber auch für den Baubereich, verpflichtend.

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