Den Nachlass zu Lebzeiten verwalten

 

Vom Vererben „mit warmer Hand“

Wer seinen Nachlass zu Lebzeiten regelt, spart Steuern und verhindert Zank zwischen den Erben. Aber wie gehört ein Testament richtig aufgesetzt? Wie funktioniert die „vorweggenommenen Erbfolge“? Warum und unter welchen Bedingungen ist die Vermögensübertragung „mit warmer Hand“ vorteilhaft? Was hat es mit dem Pflichtteil auf sich? Und wie schließt der Erblasser aus, dass jemand gegen seinen Willen eben diesen Pflichtteil kassiert? Wann und wie schlägt man ein Erbe aus? Was versteht man unter „Asset Protection“? Wenn es ans Erben geht, stellen sich Fragen über Fragen. Dr. Thorsten Purps, Gründungspartner von Streitbörger in Potsdam, Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker, gibt Antworten in einem Interview mit Business Talk am Ku’damm.

 

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