Kurz-Webinar - Praxis Arbeitszeiterfassung

Kurz-Webinar - Arbeitszeiterfassung
Bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.“ Dieser kurze Satz aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) war nicht weniger als ein Paukenschlag. Das BAG hat den Gesetzgeber wieder einmal überholt und das zum bereits geltenden Recht erklärt, was der Gesetzgeber erst noch regeln wollte.
Die Entscheidung stellt die bisher in vielen Unternehmen gelebte Praxis zur Arbeitszeiterfassung, insbesondere zu Vertrauensarbeitszeitmodellen in Frage. Seit Samstag liegen nunmehr die Entscheidungsgründe vor, mit denen sich bereits einige wesentliche Fragen klären lassen.
Gerne möchten wir Ihnen einen kurzen und prägnanten Überblick zu den Auswirkungen dieser Entscheidung für Ihr Unternehmen geben und laden Sie herzlich zu unserem Kurz-Webinar am
Freitag, 09.12.2022, von 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr
ein. Selbstverständlich wird es auch die Gelegenheit geben, Fragen zu stellen!
Referent
Dr. Kai-Oliver Burmann berät in allen Angelegenheiten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, einschließlich des Betriebsverfassungsrechts. Dazu zählen vor allem die Erstellung und Anpassung von Arbeits- und Dienstverträgen und die außergerichtliche und gerichtliche Begleitung bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Daneben berät Herr Burmann insbesondere zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung.