Verträge mit russischen Unternehmen

 

Verträge mit russischen Unternehmen

Der Handels- und Zahlungsverkehr mit Russland und Weißrussland unterliegt aktuell erheblichen Einschränkungen. Schon länger bestehende Handelsbeschränkungen wurden am 25. Februar und am 16. März noch erheblich verschärft. Einen Überblick über die geltenden Exportverbote bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Verträge, die vor dem Inkrafttreten der Sanktionen abgeschlossen wurden, dürfen in bestimmten Fällen und bei Einhaltung bestimmter Anmeldepflichten noch erfüllt werden.

 

Neu in Kraft getreten sind außerdem auf russischer Seite Gesetzgebungen, die es dort ansässigen Unternehmen gestatten sollen, Verbindlichkeiten gegenüber deutschen Gläubigern in Rubel anstatt in der vereinbarten Währung zu begleichen. Unabhängig davon haben auch zahlungswillige und zahlungsfähige russische Unternehmen zurzeit praktische Probleme, Zahlungen abzuwickeln.

 

Die neuen Rahmenbedingungen können – je nach Einzelfall – höhere Gewalt im Sinne entsprechender Vertragsklauseln darstellen. Bei der Gestaltung neu abzuschließender Verträge ist darauf zu achten, dass zukünftige Einschränkungen und ihr Wirken auf die Vertragsabwicklung aus heutiger Sicht nicht mehr unbedingt unvorhersehbar sind und damit eventuell keine höhere Gewalt mehr darstellen werden.


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