Das Bundesverwaltungsgericht hat die Weichen dafür gestellt, dass die „Tübinger Verpackungssteuer“ sowie weitere Verbrauchssteuern auch in anderen Kommunen erhoben werden dürfen. Rechtsanwalt Patrick Komos, bei Streitbörger in Bielefeld im öffentlichen Recht tätig, führt aus, was die Entscheidung vom 24. Mai bedeutet und wie das Gericht sie begründet hat.