Corona - rechtliche Einordnung
27. Mai 2021
Aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW
Zur Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie und insbesondere zur Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten werden mit dieser Verordnung Maßnahmen angeordnet, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet begrenzen und Infektionswege nachvollziehbar machen.
> Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) - gültig ab 28. Mai 2021
> Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) - gültig bis 27. Mai 2021
> Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) mit farblich markierten Änderungen - gültig bis 27. Mai 2021
> Bußgeldkatalog zur Corona-Schutzverordnung (Stand: 12. März 2021)
> Handreichung zum Infektions- und Arbeitsschutz bei körpernahen Dienstleistungen
> Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zur Corona-Schutzverordnung
Corona-Teststrukturverordnung
Das Angebot von sogenannten Bürgertests auf das Coronavirus ist wesentlicher Teil der Pandemiebekämpfung in Nordrhein-Westfalen. Die Verordnung setzt den Rahmen für den schnellstmöglichen Aufbau einer landesweiten, ortsnahen Angebotsstruktur für die regelmäßige Testung der Bevölkerung.
> Corona-Teststrukturverordnung (CoronaTeststrukturVO) - gültig seit 3. Mai 2021
> Corona-Teststrukturverordnung mit markierten Änderungen - gültig seit 3. Mai 2021
> Anlage 1 zur Corona-TeststrukturVO: Mindeststandards für Teststellen
> Anlage 2 zur Corona-TeststrukturVO: Nachweis des Testergebnisses
> Antrag auf Beauftragung als Teststelle für Bürgertestungen
Corona-Test- und Quarantäneverordnung
Die Verordnung umfasst alle Regelungen in Bezug auf die unterschiedlichen verfügbaren Testverfahren, die unter den Bezeichnungen „Selbsttest", „Schnelltest" und „PCR-Test" bekannt sind. Außerdem legt sie fest, in welchen Fällen und wie eine Quarantäne ablaufen muss.
> Corona-Test- und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) - gültig ab 27. Mai 2021
> Corona-Test- und Quarantäneverordnung mit markierten Änderungen - gültig ab 27. Mai 2021
> Anlage 1 der Test- und Quarantäneverordnung: Anforderungen an Teststellen
> Anlage 2 der Test- und Quarantäneverordnung: Testbescheinigung allgemein (Muster)
> Anlage 3 der Test- und Quarantäneverordnung: Testbescheinigung Beschäftigte (Muster)
> Online-Formular für Unternehmen zur Information über die kostenlose Beschäftigtentestung
Corona-Betreuungsverordnung
Die Corona-Betreuungsverordnung enthält Regelungen für Schulen, Kitas und andere Betreuungseinrichtungen während des Lockdowns.
> Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) – gültig ab 22. Mai 2021
> Corona-Betreuungsverordnung mit markierten Änderungen – gültig ab 22. Mai 2021
Corona-Einreiseverordnung
Die Corona-Einreiseverordnung wird ab dem 13. Mai 2021 bundesweit einheitlich geregelt. Zweck der Verordnung ist es, im Rahmen der Einreise von Personen in die Bundesrepublik Deutschland Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und insbesondere mit besorgniserregenden Virusvarianten des Coronavirus SARS-CoV-2 frühzeitig zu verhindern, um seine Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.
> Sonderseite des Bundes mit den wichtigsten Erläuterungen zur Corona-Einreiseverordnung
Aktuell gültige Allgemeinverfügungen
Regelungen der bundesweiten „Corona-Notbremse" für Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
In der Allgemeinverfügung zur Feststellung der Voraussetzungen gemäß § 28b des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes ist festgelegt, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens die jeweiligen Maßnahmen aus dem Bundesgesetz gelten. Weitere Informationen zum Bundesgesetz stehen unten auf dieser Seite.
> Corona-Notbremse: Einstufung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen (Stand: 16. Mai 2021)
Aktuell gültige Allgemeinverfügungen
Ausnahme von der Testpflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten
Für Grenzpendler, Grenzgänger und einige andere Personengruppen aus Nachbarstaaten gelten Sonderregelungen für die Einreise nach Nordrhein-Westfalen - auch dann, wenn sie aus Hochinzidenzgebieten einreisen. Mit der bundesweit einheitlichen Regelung der Einreise gibt es jedoch keine NRW-spezifischen Regelungen mehr. Die Allgemeinverfügung vom 3. Mai 2021 wird daher aufgehoben.
Corona-Betreuungsverordnung
Die Corona-Betreuungsverordnung enthält Regelungen für Schulen, Kitas und andere Betreuungseinrichtungen während des Lockdowns.
> Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) – gültig ab 10. Mai 2021
> Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) mit markierten Änderungen – gültig ab 10. Mai 2021
> Anlage zur Corona-Betreuungsverordnung (Stand: 7. Januar 2021)
Corona-FleischwirtschaftVO
Die Verordnung für die Fleischwirtschaft gilt für alle Schlacht-, Zerlege- und Fleischverarbeitungsbetriebe mit mehr als 100 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen und enthält Regelungen, um eine Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu vermeiden.
> Corona-Verordnung für die Fleischwirtschaft (CoronaFleischwirtschaftVO) - gültig ab 10. Mai 2021
> Corona-Verordnung für die Fleischwirtschaft mit markierten Änderungen - gültig ab 10. Mai 2021
> Meldeformular zur Evaluierung der Testergebnisse
Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV)
Beschluss vom 08. Mai 2021
> COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV)
Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt
Beschluss vom 5. Mai 2021
> Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes
Themenauswahl
- Aktuelles
- Wer erhält eine intensivmedizinische Beatmung?
- Infektionsschutzgesetz und Coronaschutzverordnung
- Gesetz zum Schutz der Bevölkerung
- Gesetz zur COVID-19-Pandemie in NRW
- Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid 19 Pandemie
- Bundesrechtsanwaltskammer: Soforthilfen, Hotlines, EU-Ebene
- COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
- Arbeitsrechtliche Auswirkungen
- Insolvenzantragspflicht
- Steuerliche Erleichterungen
- Auswirkungen auf Lieferpflichten und Lieferketten
- Auswirkungen im Transport- und Speditionsrecht
- Ansprüche aus Versicherung bei Betriebsschließung
- Auswirkungen auf gewerbliche Mietverträge
- Auswirkungen auf das Handwerk und auf Bauverträge
- Öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Beihilfe
- Beschäftigtendatenschutz
- Reiserücktritt und Ausfall von Veranstaltungen