Corona - rechtliche Einordnung
Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie
Gesetz und Verordnungsblatt (GV.NRW.) Ausgabe 2020 Nr. 12b vom 14.04.2020 Seite 217b bis 244b
Gesetzestext im Wortlaut:
Nach zum Teil heftigen politischen Auseinandersetzungen über den Gesetzentwurf
> Gesetzentwurf der Landesregierung NRW zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
hat das Land Nordrhein-Westfalen am 14.04.2020 das eingangs genannte Gesetz in Kraft gesetzt, dessen Artikel 1 das
Gesetz zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz - IfSBG-NRW)
normiert.
Dieses Gesetz trifft in seinem Abschnitt 2 Regelungen zur Feststellung einer Epidemischen Lage von landesweiter Tragweite und zu behördlichen Befugnissen im Krankenhausbereich, im öffentlichen Gesundheitsdienst, über verfügbares Material und medizinisches Gerät und über ein Freiwilligenregister.
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