Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit

Der Weg zum Anwalt geschieht oft, weil anderweitig keine Einigung erzielt wird. Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Ansätze zur Konfliktlösung bzw. Konfliktbewältigung: die Mediation und die Schiedsgerichtsbarkeit.

Mediation

Einige Rechtsanwaltskollegen sind ausgebildete Mediatoren. Sie treten als Mittler auf, die den Beteiligten helfen, den Standpunkt der jeweils anderen Partei nachzuvollziehen. Durch Ausdauer, Geschick und Kreativität des Mediators können so in vielen Fällen Lösungen gefunden werden, die den Interessen beider Parteien entsprechen.

Schiedsgerichtsbarkeit

Bei der Schiedsgerichtsbarkeit hingegen wird die Lösung durch das Schiedsgericht nicht im Einvernehmen mit den Parteien, sondern in einem streitigen Verfahren, gegen den Willen einer Partei, herbeigeführt. Hier verständigen sich die Parteien nicht auf das Ergebnis der Streitbeilegung, sondern nur auf deren Modus.

Die Bewältigung von Streitigkeiten durch private Schiedsgerichte bietet verschiedene Vorteile, so ist sie in der Regel vertraulich, während Verhandlungen vor öffentlichen Gerichten regelmäßig öffentlich sind. Zudem können die Parteien auf die Besetzung des Schiedsgerichts Einfluss nehmen und so beispielsweise dafür Sorge tragen, dass Experten für die streitigen Fragen Mitglieder des Schiedsgerichts sind.

Unsere Ansprechpartner für Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit:

Bielefeld

Düsseldorf

Potsdam